Aufbewahrungsfristen für E-Mails
Beim Law-Blog gibt es eine ausführliche Abhandlung über die Aufbewahrungsfristen bei E-Mails. Entscheidend dabei für mich ist der Hinweis, dass man nicht versuchen soll, zwischen Handels- und Geschäftsbriefen zu unterscheiden. Speicherplatz ist heute nicht mehr so teuer und das auswählen und löschen würde einfach zu lange dauern.
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat oder Sie eine Anmerkung haben, schreiben Sie ein Kommentar oder abonieren kostenlos den RSS-Feed, so dass Sie künftige Beiträge automatisch erhalten.
Kommentare
Noch keine Kommentare.
Einen Kommentar hinterlassen