Aufbewahrung von elektronischen Kontoauszügen
Der VNR-Verlag weist in seinem Praxistipp darauf hin, dass Ausdrucke von online-banking nicht der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Gewerbetreibende genügen. Die vom Bankinstitut ausgestellten Kontoauszüge müssen aufbewahrt werden, ansonsten könnte das Finanzamt die Gewinnermittlung anzweifeln.
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